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  • Nur aneinandergrenzende Parzellen dürfen teilnehmen (Unter gewissen Umständen auch über eine Strasse, eine Eisenbahntrasse oder ein Gewässer erlaubt)
  • Mindestens eine Parzelle muss an die Produktionsparzelle angrenzen
  • Die Eigenproduktionsleistung muss mind. 10 % der Anschlussleistung des ZEV betragen
  • Das Netz des Verteilnetzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden (allfällige Netzumbauten gehen zu Lasten des ZEV)