Die TBW vergüten der Eigentümerin oder dem Eigentümer der Solaranlage den durch die Mieterinnen und Mieter genutzten Solarstrom sowie die Rücklieferung des ungenutzten Solarstroms ins TBW-Netz.
Den Mieterinnen und Mietern wird der entsprechende Solarstrombezug auf der TBW-Stromrechnung verrechnet.
Die Eigentümerin oder der Eigentümer bezahlt den TBW für diese Verrechnungsdienstleistung 2 Franken pro Monat.