- Es werden zwei Arten von Strom gemessen:
- Eigenverbrauchter Solarstrom: Der Anteil des Stroms, der direkt aus der Photovoltaikanlage kommt und vor Ort genutzt wird.
- Netzstrom: Der Anteil des Stroms, der zusätzlich aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen wird, wenn der Solarstrom nicht ausreicht.
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) können mehrere Parteien den vor Ort erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen und so ihre Energiekosten senken. Ob Nachbarn, Mieter oder Eigentümer – durch die Bündelung der Stromnutzung profitieren alle Teilnehmer von günstigem, nachhaltigem Solarstrom.
Kurz und einfach erklärt
Was ist ein EVG oder ein ZEV? Welche Anforderungen müssen erfüllt werden? Wie gehe ich vor? Diese und weitere Fragen werden in unserem Erklärfilm kurz und einfach beantwortet.
Was ist eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)?
Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist ein Zusammenschluss mehrerer Stromverbraucher, die den von einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom gemeinsam nutzen. Dies ermöglicht es ihnen, den grössten Teil des erzeugten Stroms direkt vor Ort zu verbrauchen, wodurch weniger Energie aus dem öffentlichen Netz bezogen werden muss.
Das Besondere an einer EVG ist, dass sie unkompliziert ist: Die teilnehmenden Parteien müssen sich lediglich hinter demselben Hausanschlusskasten (HAK) befinden und ihre Zustimmung zur Teilnahme geben. Somit können auch Nachbar/innen oder Bewohner/innen angrenzender Gebäude in die Gemeinschaft eingebunden werden.
Vorteile & Nutzen
Wie funktioniert eine EVG?
- Stromproduktion und Verteilung: Eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach erzeugt Strom. Dieser wird in der EVG auf die teilnehmenden Parteien verteilt.
- Messung und Abrechnung: Die Energieflüsse werden viertelstündlich gemessen und die Verbrauchswerte bei den TBW erfasst. Der Stromverbrauch jedes Teilnehmenden wird nach dem tatsächlich verbrauchten Solarstrom und Netzstrom aufgeteilt und transparent abgerechnet.
- Überschuss und Vergütung: Strom, der nicht direkt verbraucht wird, wird ins öffentliche Netz eingespeist. Für diesen Überschussstrom erhalten die Betreiber/innen der PV-Anlage eine Vergütung, abhängig von den geltenden Einspeisetarifen.
- Verrechnung an die Teilnehmenden: Die TBW verrechnet den Solarstrom und den Netzstrom in einer Rechnung an die Teilnehmenden.
In drei Schritten zur EVG
Beratung
Wenn Sie eine EVG realisieren wollen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne bei den weiteren Schritten.
Begleitung bei Gründung und Realisierung
Wir unterstützen Sie bei der Gründung und Realisierung einer EVG. Vom Bau einer Solaranlage mit regionalen Partnern, über die Aufsetzung von Verträgen, Ausarbeitung des Zählerkonzeptes, der Abrechnungsinfrastruktur, bis zur Inbetriebnahme.
Betrieb und Abrechnung
Mieter/innen und Stockwerkeigentümer/innen profitieren von ökologischem und günstigem Strom. Die TBW kümmert sich um die Messung, den Betrieb, die Vergütung und die Abrechnung.
Voraussetzungen für eine EVG
- Messstellen: Alle Teilnehmenden müssen einen separaten Stromzähler haben, um den individuellen Stromverbrauch korrekt zu erfassen. Dies muss ein Smart-Meter sein. Falls in Ihrem Gebäude noch kein Smart-Meter installiert ist, wird dieses von der TBW kostenlos ersetzt. In den vergangenen Jahren hat die TBW bereits 95% der Zähler ausgetauscht.
- Standort: Alle Teilnehmenden müssen sich in der gleichen Liegenschaft oder Überbauung und somit hinter demselben Hausanschlusskasten (HAK) befinden, um den erzeugten Strom gemeinsam nutzen zu können.
- Verträge und Zustimmung: Die Teilnehmenden müssen schriftlich zustimmen, den Strom aus der PV-Anlage zu beziehen. Dafür ist eine einfache Anmeldung bei den TBW notwendig.
Abrechnung in einer EVG – Einfach und transparent
Wie funktioniert die Abrechnung in einer EVG?
- Der Stromverbrauch wird alle 15 Minuten gemessen und von den Stromzählern direkt an das Rechenzentrum der TBW übermittelt. Diese Daten umfassen sowohl den Solarstrom als auch den Netzstrom.
- Durch diese präzise Messung wird sichergestellt, dass die Abrechnung genau und fair erfolgt.
- Der verbrauchte Solarstrom wird zum vereinbarten Stromtarif zwischen den Teilnehmenden und dem Eigentümer der Photovoltaikanlage abgerechnet. Dieser Tarif liegt immer unter den regulären Netzstromtarifen, wodurch die Teilnehmer der EVG von Kosteneinsparungen profitieren.
- Die TBW sorgt dafür, dass der Eigentümer der PV-Anlage für den eingespeisten Solarstrom, der von den EVG-Teilnehmenden genutzt wird, korrekt vergütet wird.
- Wird mehr Strom produziert, als die Gemeinschaft verbraucht, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Für diesen Strom erhält der Eigentümer der PV-Anlage eine Vergütung gemäss den aktuellen Einspeisetarifen der TBW.
- Der Einspeisetarif für den Überschussstrom wird dem Eigentümer der PV-Anlage ausgewiesen. TBW erstellt eine jährliche Abrechnung.
- Wenn der Solarstrom nicht ausreicht, um den gesamten Bedarf der EVG zu decken, wird der zusätzliche Strombedarf automatisch aus dem Netz der TBW geliefert.
- Dieser Netzstrom wird zum regulären Netzbezugstarif abgerechnet, der je nach Verbrauch und den veröffentlichten Preisblättern der TBW variiert.
Für die Verwaltung und Abrechnung der EVG verrechnet die TBW einen kleinen Kostenbeitrag, der aktuell CHF 2.00 pro Zähler und Monat beträgt. Dieser Betrag deckt die Kosten für die Verrechnungsdienstleistung.
- Strombezug aus dem Netz (Netzstrom): 20 Rp./kWh
- Strombezug von der PV-Anlage (Eigenverbrauchter Solarstrom): 19 Rp./kWh (Abschlag auf Netzstrom: fix – 1.0 Rp. / kWh)
- Vergütung für Überschussstrom: 15 Rp./kWh
Beispiel: Wenn ein Teilnehmender 100 kWh Solarstrom direkt verbraucht und 50 kWh Strom zusätzlich aus dem Netz bezieht, wird die Abrechnung entsprechend aufgeteilt. Der Strom von der PV-Anlage wird mit 19 Rp./kWh und der Netzstrom mit 20 Rp./kWh verrechnet. Wenn die PV-Anlage überschüssigen Strom produziert, wird dieser vergütet.
Bei den oben genannten Tarifangaben handelt es sich um fiktive Zahlen. Die aktuellen Tarife von TBW finden Sie unter folgendem Link: https://www.tb-wil.ch/strom/1910
Vorteile bei der Umsetzung mit TBW
Transparenz
Alle Stromflüsse werden genau erfasst, und die Teilnehmenden der EVG erhalten eine übersichtliche und transparente Abrechnung, die sowohl den Solarstromverbrauch als auch den Netzbezug aufschlüsselt.
Geringer Aufwand
Die TBW kümmert sich um die Erfassung der Verbrauchswerte, die Abwicklung der Abrechnung und die Versorgung mit zusätzlichem Netzstrom – die Teilnehmenden und die Eigentümer der PV-Anlage müssen sich um nichts kümmern.
Faire Vergütung
Der Überschussstrom wird zu attraktiven Einspeisetarifen vergütet, sodass der Eigentümer der PV-Anlage von einer zusätzlichen Einnahmequelle profitiert.
Kosteneffiziente und unkomplizierte Umsetzung
Die TBW erstellt Verträge und übernimmt kostenfrei Verwaltung und rechtliche Vorgaben. Zudem sind keine teuren oder aufwändigen Änderungen an der bestehenden Infrastruktur erforderlich.
Förderung und Grundsatzbestimmungen
Unterstützungsbeitrag der Stadt Wil für Solaranlagen
Die Stadt Wil unterstützt die Weiterentwicklung der Sonnenstrom-Produktion mit folgendem Beitrag an den Bau von Solaranlagen:
Fr. 300 pro kWp
Maximal Fr. 30'000 pro Anlage, jedoch maximal 30% der Investitionskosten