- Für die ZEV-Gründung benötigt es eine Zusammenschluss-Vereinbarung, z.B. einfache Gesellschaft, Genossenschaft oder eine andere Rechtsform
- Stromliefervertrag mit dem Verteilnetzbetreiber
- Dienstleistungsvertrag zur Auslagerung der Messung und Abrechnung an die TBW
- Gegebenenfalls Vereinbarungen von Grund- oder Personaldienstbarkeiten (Baurechte, Benützungsrechte, Durchleitungsrechte)
- Gegebenenfalls Anhang zum Stockwerkeigentümer-Reglement oder Zusatz zum Miet-/Pachtvertrag
- Gegebenenfalls Contracting-Vertrag, wenn die TBW die Anlage finanzieren und betreiben