Kontakt Suche

  • Für die ZEV-Gründung benötigt es eine Zusammenschluss-Vereinbarung, z.B. einfache Gesellschaft, Genossenschaft oder eine andere Rechtsform
  • Stromliefervertrag mit dem Verteilnetzbetreiber
  • Dienstleistungsvertrag zur Auslagerung der Messung und Abrechnung an die TBW
  • Gegebenenfalls Vereinbarungen von Grund- oder Personaldienstbarkeiten (Baurechte, Benützungsrechte, Durchleitungsrechte)
  • Gegebenenfalls Anhang zum Stockwerkeigentümer-Reglement oder Zusatz zum Miet-/Pachtvertrag
  • Gegebenenfalls Contracting-Vertrag, wenn die TBW die Anlage finanzieren und betreiben