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Gemeinsam Strom erzeugen & verbrauchen

Virtuelle Energiegemeinschaft (vEVG/vZEV)

In der erweiterten, virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft können sich mehrere Parteien auch mit angrenzenden Liegenschaften zusammenschliessen. Sie können gemeinsam Energie erzeugen, speichern und überschüssigen Strom miteinander teilen.

Mieter und Eigentümer profitieren so von Strombezug aus einer lokalen Gemeinschaft, ohne selbst investieren zu müssen. Produzierende Teilnehmer können ihren überschüssigen Strom innerhalb der Gemeinschaft verkaufen, anstatt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Interessiert? Nehmen Sie gerne direkt mit uns Kontakt auf.

Wie funktioniert eine virtuelle Energiegemeinschaft?


Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft können Sie selbst erzeugten Strom für mehrere Parteien vor Ort verwenden und so den Eigenverbrauch Ihrer PV-Anlage effizient steigern.

Seit 2025 können auch Mieter und Eigentümer von benachbarten Liegenschaften, die am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind, einer Eigenverbrauchsgemeinschaft beitreten. Innerhalb dieser sogenannten virtuellen Gemeinschaft können mehrere mit PV-Anlagen stromproduzierende Parteien kooperieren. Dabei muss das Verhältnis der gesamten Produktionsleistung zur Anschlussleistung mindestens 10 % betragen.

Bei einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft liegen alle Stromzähler in der Verantwortung der TBW. Damit wird die Abrechnung von Strom vom Profi erledigt.

Gemeinsam können Sie Strom erzeugen, speichern, nutzen und überschüssigen Strom den weiteren Teilnehmern zur Verfügung stellen. Sollte dennoch ein Überschuss vorhanden sein, wird dieser in das Netz der TBW einspeist.

Sollte die produzierte Energie nicht ausreichen, sorgt die TBW für eine ergänzende Stromversorgung aus ihrem Netz. So wird sichergestellt, dass die Teilnehmer jederzeit zuverlässig mit Energie versorgt werden.

Kurz erklärt

EVG

  • Solarstrom kann innerhalb eines Mehrparteienobjekts, beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus, geteilt werden.
  • Die EVG verfügt über einen physischen Anschlusspunkt zur TBW.

vEVG/vZEV

  • Solarstrom wird im nahen Umfeld mit mehreren Parteien geteilt. Dies geschieht mittels Nutzung der Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt (Verteilkabine).
  • Die vEVG verfügt über einen virtuellen Anschlusspunkt zur TBW.
  • Mehrere Stromzähler der TBW werden virtuell zusammengezählt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Mindestens eine Stromerzeugungsanlage & Mindestgrösse

Die initialen Mitglieder einer vEVG müssen mindestens eine Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, wie z.B. eine Solaranlage, betreiben. Ausserdem muss die vEVG eine Erzeugungsleistung von mindestens 10 % im Verhältnis zur Anschlussleistung der angeschlossenen Abnehmer aufweisen.

Struktur & Organisation

Die TBW organisiert die vEVG für Sie. Virtuelle Teilnehmer (angrenzende Liegenschaften) werden durch einen Vertrag an das vEVG-Hauptobjekt gebunden. Sind in der Gemeinschaft auch Ladestationen für Elektromobilität enthalten, muss hierfür eine separate technische Prüfung und gegebenenfalls eine individuelle Integration erfolgen.

Mindestens zwei Gründungsmitglieder des gleichen Gebäudes oder Netzanschlusspunktes

Die Parteien müssen sich auf der gleichen Netzebene befinden und am selben Netzanschlusspunkt angeschlossen sein. Informationen hierzu können Sie bei uns anfragen.

Smart Meter

Durch den Einsatz von digitalen Stromzählern kann der innerhalb der Gemeinschaft erzeugte Strom präzise gemessen und abgerechnet werden. Alle Zähler und die Verrechnung liegen in der Verantwortung der TBW.

Wie kann ich eine virtuelle Eigenverbrauchsgemeinschaft gründen und anmelden?

Anmeldung

Für die Gründung einer virtuellen Energiegemeinschaft im Versorgungsgebiet der TBW füllen Sie die Anmeldung aus. Bitte senden Sie diese drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme ein.

Weitere Schritte

Ausgehend von Ihrer Anmeldung prüfen wir die Voraussetzungen für die Realisierung der Energiegemeinschaft. Die nächsten Schritte entnehmen Sie bitte der Checkliste.

Abklärung von möglichen vEVG-/vZEV-Teilnehmern


Die vEVG/vZEV erlaubt es, mehrere nahe beieinanderliegende Liegenschaften virtuell miteinander zu verbinden. Möchten Sie wissen, mit welchen Nachbarn Sie eine solche vEVG/vZEV gründen können? Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Um die Abklärung für Sie durchzuführen, benötigen wir die Adresse der beteiligten Liegenschaften. Auf Basis dieser Informationen ermitteln wir den gemeinsamen Netzanschlusspunkt.

Virtuelle Energiegemeinschaft einfach erklärt an einem Beispiel

Eine PV-Anlage, mehrere Häuser, Eigentümer und Mieter

Stellen Sie sich eine kleine Siedlung mit drei Häusern vor. Auf einem Dach – beispielsweise einem Wohnhaus oder einem Carport – befindet sich eine grosse Photovoltaikanlage. In den Häusern leben sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter.


Wie funktioniert die virtuelle Energiegemeinschaft?

Eine virtuelle Energiegemeinschaft funktioniert wie ein gemeinsamer "Solarstrom-Topf" für mehrere Gebäude. Der erzeugte Solarstrom wird nicht beliebig verteilt, sondern anhand präziser Messungen und definierter Abrechnungsregeln zugeordnet. Dabei wird erfasst, wer zu welchem Zeitpunkt wie viel Strom verbraucht und der verfügbare Solarstrom wird entsprechend fair auf die Teilnehmenden verteilt.

Ein typischer Tag in der Siedlung:

Mittags – die Sonne scheint

Die PV-Anlage produziert Strom. Gleichzeitig:

  • In Haus 1 lädt jemand den Laptop, das Licht ist eingeschaltet.
  • In Haus 2 läuft die Waschmaschine.
  • In Haus 3 wird gekocht und der Backofen genutzt.


Der erzeugte Solarstrom deckt zunächst die aktuellen Verbräuche in den Häusern ab. Die TBW stellen sicher, dass dieser Solarstrom anteilig und korrekt den einzelnen Teilnehmenden gutgeschrieben wird – abhängig von ihrem momentanen Verbrauch. Strombedarf, den die PV-Anlage nicht decken kann, wird wie gewohnt aus dem Stromnetz der TBW bezogen.

Abends – keine oder wenig Sonne

Sobald die PV-Anlage wenig oder keinen Strom mehr liefert, steigt der Netzbezug entsprechend an.

Was bedeutet das für Mieterinnen, Mieter und Eigentümer?

Für die Teilnehmenden ändert sich im Alltag nichts – es muss nichts bedient oder umgestellt werden. Die Auswirkungen sieht man transparent auf der Stromabrechnung:

Anteil des genutzten Solarstroms aus der Energiegemeinschaft


Anteil des bezogenen Netzstroms


So wird nachvollziehbar, wie viel lokaler und günstig produzierter Solarstrom genutzt wurde.


Warum heisst es "virtuell"?

Die Bezeichnung "virtuell" kommt daher, dass die Energiegemeinschaft nicht an ein einzelnes Gebäude gebunden ist. Auch Teilnehmende in verschiedenen Häusern können sich zusammenschliessen – vorausgesetzt:

1. Die Messinfrastruktur ist geeignet.

2. Alle Teilnehmenden sind eindeutig definiert.

3. Die Abrechnung ist klar geregelt.

Unterschied vEVG zu EVG einfach erklärt

EVG bedeutet: Ein Haus teilt Solarstrom.

vEVG bedeutet: Mehrere Häuser teilen Solarstrom – gesteuert über Messdaten.

Was ist eine virtuelle Energiegemeinschaft?

Eine virtuelle Gemeinschaft ist eine Energiegemeinschaft, die lokal produzierten Strom (meist PV) unter Teilnehmenden verteilt, aber die Zuteilung und Abrechnung erfolgt primär über Messdaten und Verrechnungslogik statt über eine rein physische gemeinsame Hausverteilung.

Was ist der Hauptunterschied zwischen EVG und vEVG/vZEV?

EVG ist eher "physisch": gemeinsamer Eigenverbrauch in einem klar abgegrenzten Objekt oder Anschlussbereich.
vEVG/vZEV ist eher "virtuell": die Gemeinschaft wird über Messpunkte, Datenflüsse und Abrechnung zusammengeführt.

Merksatz: EVG ist das Gebäude, vEVG ist das Messkonzept.

Für wen lohnt sich eine virtuelle Gemeinschaft besonders?

Für Liegenschaften oder Areale mit mehreren Parteien (Eigentümer und Mieter), wo man den lokal produzierten Strom optimal verteilen will, ohne dass jede Einheit technisch gleich "hinter derselben Leitung" hängen muss.

Wer kann bei einer virtuellen Energiegemeinschaft mitmachen?

Eigentümer, Mieter und je nach Objekt auch Allgemeinverbrauch (z.B. Lift, Beleuchtung, Tiefgarage). Entscheidend ist: Die Teilnehmenden sind in der Teilnehmerliste definiert.

Was braucht es technisch?

Ein Messkonzept, passende Messpunkte (Produktion, Bezug, bei Bedarf Speicher und Ladestationen) und stabile Datenkommunikation. Ohne saubere Messung keine faire Abrechnung.

Können Mieter in einer virtuellen Energiegemeinschaft teilnehmen?

Ja, typischerweise schon. Entscheidend sind klare Teilnahmebedingungen, Einwilligungen für Datenverarbeitung sowie ein sauberer Prozess für Ein und Austritte bei Mieterwechsel.

Wie wird der PV-Strom verteilt?

Proportional zum Verbrauch pro Zeitintervall, alle 15 Minuten, Priorisierung Allgemeinverbrauch. Wichtig ist: Die Regel muss eindeutig und technisch abrechenbar sein.

Wie wirken sich Speicher und Ladestationen aus?

Sie sind möglich, aber nur sauber abrechenbar, wenn sie im Messkonzept korrekt abgebildet sind. Sonst wird es schnell unklar, wem welche Energiemenge zugeteilt wird. Dann braucht es entweder zusätzliche Messpunkte (virtuelle Messpunkte) oder klare Ersatzregeln. Eine zusätzliche Vereinbarung ist notwendig.

Wer trägt das Risiko, wenn jemand nicht bezahlt?

Das ist eine Vertragsfrage. In Ihrem Modell ist es häufig so gelöst: Betreiber trägt das Debitorenrisiko, weil der Betrieb sonst bei jeder unbezahlten Mieterrechnung blockiert würde. Das muss im vEVG Vertrag glasklar drinstehen.


Kontaktieren Sie mich für eine Beratung

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Christoph Strassmann
Energieberater / GEAK-Experte
+41 71 913 00 31

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