Was sind die Voraussetzungen für die Bildung eines ZEV?
- Nur aneinandergrenzende Parzellen dürfen teilnehmen (Unter gewissen Umständen auch über eine Strasse, eine Eisenbahntrasse oder ein Gewässer erlaubt)
- Mindestens eine Parzelle muss an die Produktionsparzelle angrenzen
- Die Eigenproduktionsleistung muss mind. 10 % der Anschlussleistung des ZEV betragen
- Das Netz des Verteilnetzbetreibers darf nicht in Anspruch genommen werden (allfällige Netzumbauten gehen zu Lasten des ZEV)