Ja, im Kanton St. Gallen gibt es seit dem 1. Januar 2025 kantonale Förderbeiträge für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizsysteme durch den Anschluss an ein Wärmenetz.
Die wichtigsten Bedingungen:
- Förderfähig ist der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder ortsfesten elektrischen Widerstandsheizung durch den Anschluss an ein Wärmenetz mit über 70 kW thermischer Nennleistung.
- Eine Förderung ist nur bei Anmeldung vor Projektstart möglich.
- Die Förderung gilt nur für Standorte im Kanton St. Gallen.
- Gefördert wird die Installation des neuen Wärmeerzeugers, nicht der Anschluss an das Fernwärmenetz selbst.
Beitragshöhe (bei Anmeldung 2025 oder 2026):
- 71–500 kW: CHF 10'400.– + CHF 52.–/kW
Ab 2027 werden die Beiträge um 30 % reduziert.
Ein rasches Handeln lohnt sich!
Details zu Voraussetzungen, Verfahren und einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Wegleitung der Energieagentur St. Gallen.