Kontakt Suche

Ja, im Kanton St. Gallen gibt es seit dem 1. Januar 2025 kantonale Förderbeiträge für den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizsysteme durch den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die wichtigsten Bedingungen:

  • Förderfähig ist der Ersatz einer Heizöl-, Erdgas- oder ortsfesten elektrischen Widerstandsheizung durch den Anschluss an ein Wärmenetz mit über 70 kW thermischer Nennleistung.
  • Eine Förderung ist nur bei Anmeldung vor Projektstart möglich.
  • Die Förderung gilt nur für Standorte im Kanton St. Gallen.
  • Gefördert wird die Installation des neuen Wärmeerzeugers, nicht der Anschluss an das Fernwärmenetz selbst.


Beitragshöhe (bei Anmeldung 2025 oder 2026):

  • 71–500 kW: CHF 10'400.– + CHF 52.–/kW


Ab 2027 werden die Beiträge um 30 % reduziert.

Ein rasches Handeln lohnt sich!

Details zu Voraussetzungen, Verfahren und einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Wegleitung der Energieagentur St. Gallen.