Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Solar Community
1. Einleitung
Die TBW bauen eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und zertifizieren diese PV-Anlage. Die Kundin oder der Kunde will sich an der PV-Anlage beteiligen und erwirbt den künftig in dieser PV-Anlage erzeugten Solarstrom während der technischen Lebensdauer der PV-Anlage durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages (nachfolgend «Preis»). Der erworbene Anspruch auf Solarstrom wird der Kundin oder dem Kunden auf der Stromrechnung gutgeschrieben.
2. Abschluss des Vertrages
Wenn die Kundin oder der Kunde Solarstrom mit dem TBW-Bestelltalon bestellt, entstehen noch keine Rechtsansprüche und es kommt noch kein Vertrag zu Stande. Der Vertrag zwischen TBW und der Kundin oder dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn die Kundin oder der Kunde nach Bestätigung durch TBW den Rechnungsbetrag einbezahlt hat.
3. Voraussetzungen für Kauf/Belieferung von TBW
Die Kundin oder der Kunde kann sich an der Solaranlage beteiligen, wenn sie oder er die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Sitz oder Wohnsitz in der Stadt Wil
- Nutzung des TBW-Verteilnetzes und
- Jahresverbrauch < 100 MWh pro Verbrauchsstätte
Bis zur vollständigen Strommarktöffnung in der Schweiz hat die Kundin oder der Kunde diese Voraussetzungen auch während der Belieferung zu erfüllen, ansonsten wird die Belieferung eingestellt.
4. Kaufgegenstand
Durch die Bezahlung des Preises erwirbt die Kundin oder der Kunde eine feste Menge Solarstrom aus einer bestimmten PV-Anlage während der Vertragsdauer (nachfolgend «DeineEnergie»).
Die feste Menge Solarstrom bestimmt sich unabhängig von betrieblichen Einflüssen aufgrund einer Fläche in Quadratmetern der PV-Anlage. Ein Quadratmeter PV-Anlage entspricht einem festen Anspruch auf 80 kWh Solarstrom pro Jahr während der Vertragsdauer.
5. Liefermodalitäten
Die TBW liefern «DeineEnergie» durch eine Gutschrift auf der TBW-Stromrechnung der Kundin oder des Kunden zu Zeiten des Hochtarifes plus einen ökologischen Mehrwert (ÖMW). Der Preis des ökologischen Mehrwertes wird durch die TBW bestimmt und jährlich festgelegt.
Wenn die Strom-Gutschrift grösser ist als der Jahresverbrauch zu Zeiten des Hochtarifes, schreiben die TBW die überschüssige Menge «DeineEnergie» zu Zeiten des Niedertarifes gut.
Wenn die Kundin oder der Kunde in einem Jahr insgesamt weniger Strom verbraucht als der Anspruch auf «DeineEnergie» in einem Jahr, dann verfällt die überschüssige Menge.
6. Netznutzungsentgelt
Mit der Bestellung von «DeineEnergie» bezieht die Kundin oder der Kunde Energie aus einer bestimmten PV-Anlage. Sie oder er schuldet weiterhin das Netznutzungsentgelt inkl. aller Abgaben.
7. Vertragsdauer
Die TBW liefern «DeineEnergie» während 20 Jahren seit Inbetriebnahme der PV-Anlage. Die TBW legen das Inbetriebnahmedatum der spezifischen Anlage in der Bestätigung für alle Kundinnen und Kunden einheitlich fest.
8. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Verzug
Die TBW stellen der Kundin oder dem Kunden den Preis für «DeineEnergie» in Rechnung.
Die Rechnung ist innert 30 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.
9. Übertragung künftiger Ansprüche auf «Deine Energie»
Die Kundin oder der Kunde kann künftige Ansprüche auf Lieferung von «DeineEnergie» jeweils per 01. Januar eines jeden Jahres an Dritte übertragen, sofern diese Person die Voraussetzungen gemäss Ziffer 3 erfüllt.
Die Übertragung auf eine andere Person wird nur wirksam, wenn diese schriftlich dem Eintritt in diesen Vertrag zugestimmt hat und wenn die Kundin oder der Kunde die Übertragung des Vertrages auf die andere Person den TBW mindestens 30 Tage zum Voraus mitgeteilt hat.
10. Umzug innerhalb der Stadt Wil
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Wil erhält die Kundin oder der Kunde weiterhin die Strom-Gutschrift von «DeineEnergie» auf der TBW-Stromrechnung.
11. Auszug aus der Stadt Wil
Wenn die Kundin oder der Kunde aus der Stadt Wil auszieht, hat sie oder er das Recht, den Anspruch auf künftige Lieferungen von «DeineEnergie» an die TBW jeweils per 01. Januar zu verkaufen (nachfolgend «Rücknahmegarantie»).
Der Rückkaufpreis errechnet sich aufgrund des von der Kundin oder des Kunden bezahlten Preises für «DeineEnergie» und der noch nicht verfallenen Vertragsdauer, d.h. nach Ablauf von 10 Jahren beträgt der Kaufpreis noch die Hälfte des von der Kundin oder des Kunden ursprünglich bezahlten Preises für «Deine Energie».
Die Rücknahmegarantie erlischt, sobald der Strommarkt vollständig geöffnet ist.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 9500 Wil.